Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige Arbeitskraft und Einkommen richtig absichern!
Für Selbstständige und Freiberufler ist die eigene Arbeitskraft häufig weit mehr als nur die Grundlage des persönlichen Einkommens. Sie ist oft gleichzeitig ein entscheidender Bestandteil des gesamten Geschäftsmodells. Können Sie Ihre Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr ausüben, kann deshalb nicht nur Ihr Einkommen wegfallen – unter Umständen gerät auch der Betrieb wirtschaftlich unter Druck.
Hinzu kommt, dass der Schutz über die gesetzlichen Sicherungssysteme bei Selbstständigen sehr unterschiedlich ausfällt. Manche zahlen Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, andere freiwillig, Angehörige bestimmter freier Berufe sind über ein Versorgungswerk abgesichert. Viele Selbstständige verfügen jedoch nur über begrenzte Leistungen bei einem dauerhaften Verlust ihrer Arbeitskraft.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige kann diese Lücke schließen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Arbeitskraft absichern: Fällt sie aus, fehlt häufig unmittelbar das Einkommen
- Umorganisation prüfen: Für Selbstständige ist die Umorganisationsklausel ein zentrales Tarifmerkmal
- BU-Rente passend wählen: Einkommen, Altersvorsorge und laufende Verpflichtungen müssen berücksichtigt werden
- Vertrag flexibel halten: Dynamik und Nachversicherung sind bei steigenden Gewinnen besonders wichtig
- Krankentagegeld ergänzen: Es sichert längere vorübergehende Arbeitsunfähigkeit ab
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Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige besonders wichtig?
Wer angestellt arbeitet, ist zumindest in das System der gesetzlichen Sozialversicherung eingebunden. Bei Selbstständigen sieht die Situation sehr unterschiedlich aus.
Ein Teil der Selbstständigen ist gesetzlich rentenversicherungspflichtig, andere zahlen freiwillig Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung und Angehörige bestimmter freier Berufe sind über berufsständische Versorgungswerke abgesichert. Viele Selbstständige verfügen jedoch über keinen oder nur einen eingeschränkten gesetzlichen Schutz gegen den dauerhaften Verlust ihrer Arbeitskraft.
Und selbst wenn ein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht, ersetzt diese nicht einfach das bisherige Einkommen.
Hinzu kommt ein weiterer Unterschied: Ein Arbeitnehmer kann krankheitsbedingt ausfallen, ohne dass deshalb automatisch sein gesamter Arbeitsplatz oder ein Unternehmen infrage steht. Bei einem Selbstständigen kann die eigene Arbeitskraft dagegen unmittelbar mit dem wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes verbunden sein.
Das gilt besonders für Solo-Selbstständige und Freiberufler: Wenn Ihre Arbeitskraft Ihr wichtigstes Betriebskapital ist, sollte genau dieses Kapital abgesichert werden.
Ein selbstständiger Physiotherapeut, Handwerker, IT-Berater oder Unternehmensberater kann vollkommen unterschiedliche Tätigkeiten ausüben. Gemeinsam ist ihnen aber: Können sie ihre persönliche Leistung dauerhaft nicht mehr erbringen, kann ein wesentlicher Teil des Einkommens wegfallen.
Wann zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich grundsätzlich an Ihrer zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübten Tätigkeit.
Entscheidend ist also nicht lediglich die Berufsbezeichnung „Unternehmer“, „Geschäftsführer“, „Handwerker“ oder „Berater“. Im Leistungsfall muss betrachtet werden, wie Ihr beruflicher Alltag tatsächlich aussah.
Dazu gehören beispielsweise:
- körperliche Tätigkeiten,
- Kundenberatung,
- Akquise und Vertrieb,
- Personalführung,
- Planung und Organisation,
- Verwaltung,
- Außendienst und Reisetätigkeit sowie
- operative Mitarbeit im Unternehmen.
Das kann für Selbstständige besonders wichtig sein.
Ein selbstständiger Handwerksmeister, der selbst zu 70 Prozent auf Baustellen arbeitet, übt faktisch eine andere Tätigkeit aus als ein Inhaber desselben Gewerks, der 90 Prozent seiner Arbeitszeit mit Kalkulation, Personalführung, Kundenbetreuung und Unternehmenssteuerung verbringt.
Deshalb sollte bereits beim Abschluss der BU darauf geachtet werden, dass Berufsbezeichnung und Tätigkeitsbeschreibung die tatsächliche Arbeit möglichst genau wiedergeben.
Die Besonderheit für Selbstständige: Umorganisation des Betriebes
Bei Arbeitnehmern wird im Leistungsfall geprüft, ob sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen noch ausüben können.
Bei Selbstständigen kann eine zusätzliche Frage hinzukommen:
Könnte der Betrieb so umorganisiert werden, dass der Selbstständige trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen weiterarbeiten kann?
Genau hier liegt eine der wichtigsten Besonderheiten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige.
Was bedeutet Umorganisation konkret?
Stellen wir uns einen selbstständigen Handwerksmeister mit mehreren Mitarbeitern vor.
Aufgrund einer Erkrankung kann er körperlich nicht mehr auf Baustellen arbeiten. Möglicherweise könnte er aber seine betrieblichen Aufgaben neu verteilen:
Die Mitarbeiter übernehmen weitere operative Tätigkeiten, während sich der Inhaber künftig auf Angebote, Kalkulation, Kundenberatung, Personalführung und Organisation konzentriert.
Ist eine solche Veränderung tatsächlich möglich und zumutbar, kann je nach Versicherungsbedingungen keine Berufsunfähigkeit vorliegen.
Deshalb kommt es entscheidend darauf an, wie die Umorganisationsklausel im Vertrag formuliert ist.
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Wann darf eine Umorganisation verlangt werden?
Eine Umorganisation darf nicht einfach nur theoretisch denkbar sein.
Gute Versicherungsbedingungen stellen Anforderungen daran, wann eine Umorganisation für den Selbstständigen überhaupt zumutbar ist. Typischerweise geht es dabei unter anderem um folgende Fragen:
Ist die neue Tätigkeit gesundheitlich möglich?
Eine Umorganisation hilft nichts, wenn die verbleibenden Aufgaben aufgrund der Erkrankung ebenfalls nicht ausgeübt werden können.
Ist die Umorganisation betrieblich sinnvoll?
Der Versicherte soll nicht gezwungen werden, sein Unternehmen in eine wirtschaftlich unsinnige Struktur umzubauen, nur damit theoretisch irgendeine Tätigkeit bestehen bleibt.
Sind erhebliche Investitionen notwendig?
Eine Umorganisation darf nicht dazu führen, dass unverhältnismäßig viel Kapital investiert werden muss.
Bleibt die bisherige Lebensstellung erhalten?
Die neue Tätigkeit muss hinsichtlich Einkommen und sozialer Stellung grundsätzlich mit der bisherigen Situation vereinbar sein.
Bleibt eine angemessene Tätigkeit als Betriebsinhaber bestehen?
Aus einem Unternehmer darf durch die verlangte Umorganisation nicht faktisch ein völlig anders tätiger Mitarbeiter im eigenen Betrieb werden.
Beispiel: Umorganisation eines Handwerksbetriebes
Ein selbstständiger Tischler beschäftigt acht Mitarbeiter und arbeitet selbst regelmäßig in der Werkstatt und auf Baustellen.
Aufgrund einer schweren Erkrankung kann er körperliche Tätigkeiten dauerhaft nicht mehr ausführen.
Der Versicherer könnte nun prüfen, ob eine Umorganisation möglich ist: Könnten Mitarbeiter seine bisherigen handwerklichen Aufgaben übernehmen, während er sich künftig auf Betriebsführung, Kundenkontakte, Angebote und Kalkulation konzentriert?
Ob das verlangt werden kann, hängt unter anderem davon ab,
- welchen Anteil die körperliche Tätigkeit bisher hatte,
- welche kaufmännischen Aufgaben der Unternehmer bereits übernommen hat,
- ob genügend Mitarbeiter für eine Aufgabenverteilung vorhanden sind,
- welche zusätzlichen Kosten entstehen,
- welches Einkommen nach der Umorganisation verbleibt und
- wie die konkrete Umorganisationsklausel seines BU-Vertrages formuliert ist.
Genau deshalb reicht bei Selbstständigen ein reiner Preisvergleich verschiedener BU-Versicherungen nicht aus.
Wann verzichten Versicherer auf die Umorganisation?
Besonders interessant sind Tarife, die unter bestimmten Voraussetzungen vollständig auf die Prüfung einer Umorganisation verzichten.
Die Bedingungen unterscheiden sich dabei von Versicherer zu Versicherer.
Mögliche Kriterien sind beispielsweise:
- eine bestimmte maximale Mitarbeiterzahl,
- eine überwiegend kaufmännische, organisatorische oder leitende Tätigkeit,
- eine abgeschlossene akademische Ausbildung oder
- bestimmte ausdrücklich genannte Berufsgruppen.
Für Solo-Selbstständige und Inhaber sehr kleiner Unternehmen kann eine solche Regelung besonders wertvoll sein.
Denn wo kaum oder keine Mitarbeiter vorhanden sind, gibt es in der Praxis häufig ohnehin nur wenig zu organisieren.
Darauf achten wir bei der Tarifauswahl
Eine gute Regelung sollte möglichst eindeutig festlegen,
- wann überhaupt eine Umorganisation verlangt werden darf,
- wann der Versicherer darauf verzichtet,
- welcher Einkommensverlust noch akzeptiert werden muss,
- welche Investitionen zumutbar sind und
- welche Anforderungen an die verbleibende Tätigkeit gestellt werden.
Je eindeutiger diese Punkte geregelt sind, desto weniger Interpretationsspielraum besteht später im Leistungsfall.
Solo-Selbstständig oder Unternehmer mit Mitarbeitern: ein wichtiger Unterschied
„Selbstständig“ ist aus Sicht der Berufsunfähigkeitsversicherung keine einheitliche Berufsgruppe.
Ein freiberuflicher IT-Berater ohne Mitarbeiter hat eine völlig andere berufliche Struktur als ein Handwerksunternehmer mit 25 Beschäftigten.
Solo-Selbstständige
Bei Solo-Selbstständigen ist die persönliche Arbeitskraft meist unmittelbar für nahezu den gesamten Umsatz verantwortlich.
Fällt sie aus, lässt sich die Arbeit häufig nicht einfach auf Mitarbeiter übertragen. Gleichzeitig kann das Thema Umorganisation aufgrund fehlender Mitarbeiter deutlich weniger relevant sein – vorausgesetzt, der gewählte Tarif trägt dieser Situation mit guten Bedingungen Rechnung.
Unternehmer mit Mitarbeitern
Mit zunehmender Unternehmensgröße wird die Frage der Organisation wichtiger.
Wer Mitarbeiter führt und Aufgaben delegieren kann, hat möglicherweise mehr Möglichkeiten, seine eigene Tätigkeit nach einer gesundheitlichen Einschränkung zu verändern.
Gerade Unternehmer mit mehreren Mitarbeitern sollten deshalb die Umorganisationsregelungen besonders sorgfältig prüfen.
Freiberufler
Bei Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder anderen kammerfähigen Berufen können wiederum besondere Regelungen gelten. Zusätzlich kann ein Anspruch auf Leistungen eines berufsständischen Versorgungswerks bestehen.
Diese Versorgung sollte bei der Ermittlung des Absicherungsbedarfs berücksichtigt werden – ersetzt eine private BU aber nicht automatisch.
Wie hoch sollte die BU-Rente für Selbstständige sein?
Die richtige Rentenhöhe ist bei Selbstständigen manchmal schwieriger zu bestimmen als bei Arbeitnehmern.
Ein Angestellter kann sich an seinem monatlichen Nettoeinkommen orientieren. Bei Selbstständigen können Einkommen und Gewinn dagegen von Jahr zu Jahr schwanken.
Grundsätzlich soll die BU-Rente das persönlich wegfallende Einkommen ersetzen. Dafür betrachten wir unter anderem:
- durchschnittliches Einkommen bzw. den Gewinn der vergangenen Jahre,
- private Lebenshaltungskosten,
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge,
- bestehende Kredite und Immobilienfinanzierungen,
- Unterhaltsverpflichtungen,
- Altersvorsorge sowie
- vorhandene andere Einkünfte und Absicherungen.
Altersvorsorge läuft trotz Berufsunfähigkeit weiter
Wer mit 40 berufsunfähig wird, muss möglicherweise noch mehr als 25 Jahre bis zum Ruhestand überbrücken.
Während dieser Zeit fällt nicht nur das aktuelle Einkommen weg. Ohne entsprechende Planung fehlen auch Beiträge zur Altersvorsorge.
Die BU-Rente sollte deshalb nicht ausschließlich so bemessen sein, dass gerade eben Miete, Lebensmittel und Versicherungen bezahlt werden können.
Auch die langfristige Vorsorge gehört in die Bedarfsberechnung.
Existenzgründer: Nachversicherung besonders wichtig
Gerade zu Beginn einer Selbstständigkeit ist das Einkommen häufig noch niedrig oder schwankt stark.
Das sollte kein Grund sein, mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu warten.
Im Gegenteil: Ein früher Abschluss kann helfen, den aktuellen Gesundheitszustand zu sichern. Entscheidend ist dann allerdings, dass der Vertrag später mitwachsen kann.
Dafür sind insbesondere zwei Instrumente wichtig:
Beitragsdynamik
Durch eine vereinbarte Beitragsdynamik können Beitrag und versicherte BU-Rente regelmäßig steigen. Damit lässt sich unter anderem der Kaufkraftverlust durch Inflation zumindest teilweise auffangen.
Nachversicherungsgarantie
Mit einer umfangreichen Nachversicherungsgarantie kann die BU-Rente später stärker angehoben werden – beispielsweise nach einer deutlichen Einkommenssteigerung oder bei anderen vertraglich definierten Ereignissen.
Achten Sie darauf, ob der Versicherer dabei lediglich auf eine erneute Gesundheitsprüfung oder möglichst auf eine weitergehende Risikoprüfung verzichtet.
Gerade für Selbstständige kann dieser Unterschied wichtig werden, weil sich Tätigkeit, Unternehmensgröße und berufliches Risiko im Laufe der Jahre erheblich verändern können.
Wie lange sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung laufen?
Die Leistungsdauer sollte grundsätzlich bis zum geplanten Eintritt in den Ruhestand reichen – in vielen Fällen also bis zum 67. Lebensjahr.
Eine kürzere Laufzeit macht die Versicherung zwar günstiger, verschiebt aber einen erheblichen Teil des Risikos auf Sie selbst.
Endet die BU beispielsweise mit 60 und Sie bleiben bis 67 berufsunfähig, müssen sieben Jahre finanziert werden.
Bei einer BU-Rente von 3.000 Euro entspricht das bereits:
7 Jahre × 12 Monate × 3.000 Euro = 252.000 Euro.
Und dabei sind Krankenversicherung, Inflation und mögliche zusätzliche Belastungen noch nicht gesondert berücksichtigt.
Gerade Selbstständige sollten deshalb vermeiden, die Laufzeit nur deshalb zu verkürzen, um den Beitrag zu reduzieren.
Gesundheitsprüfung: Gute Vorbereitung ist entscheidend
Wie Arbeitnehmer müssen auch Selbstständige beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen beantworten.
Die Gesundheitsprüfung sollte sorgfältig vorbereitet werden. Unvollständige oder falsche Angaben können später zu erheblichen Problemen führen.
Wir bereiten deshalb gemeinsam mit unseren Kunden die Gesundheitshistorie auf und prüfen, welche Angaben der jeweilige Versicherer tatsächlich verlangt.
Bei relevanten Vorerkrankungen kann anschließend eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein. Damit lässt sich prüfen, welche Versicherer Schutz anbieten und ob beispielsweise ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss verlangt wird, bevor ein formeller Antrag gestellt wird.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige?
Einen einheitlichen „Selbstständigen-Tarif“ gibt es nicht. Der Beitrag hängt unter anderem ab von:
- Alter,
- Gesundheitszustand,
- konkreter beruflicher Tätigkeit,
- Anteil körperlicher Arbeit,
- Führungs- und Personalverantwortung,
- gewünschter BU-Rente,
- Laufzeit und Endalter sowie
- den Konditionen des jeweiligen Versicherers.
Gerade die konkrete Tätigkeitsbeschreibung kann erheblichen Einfluss auf die Berufsgruppeneinstufung haben. Ein selbstständiger Unternehmer, der überwiegend organisiert und Personal führt, kann von einem Versicherer anders eingestuft werden als ein Betriebsinhaber, der täglich selbst körperlich mitarbeitet. Deshalb betrachten wir in der Beratung immer die tatsächliche Tätigkeit.
Ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Alternative?
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann eine Alternative sein, wenn ein ausreichender BU-Schutz beispielsweise aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht erreichbar ist.
Sie ist aber grundsätzlich kein gleichwertiger Ersatz.
Der entscheidende Unterschied:
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung steht Ihr konkreter Beruf im Mittelpunkt. Bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung geht es dagegen vereinfacht gesagt darum, ob überhaupt noch in ausreichendem Umfang irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann.
Damit liegt die Leistungshürde wesentlich höher.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sehen wir deshalb eher als mögliche Auffanglösung, wenn eine bedarfsgerechte Berufsunfähigkeitsversicherung nicht realisierbar ist – und nicht als erste Wahl allein deshalb, weil jemand selbstständig ist.
Krankentagegeld: Die zweite wichtige Absicherung für Selbstständige
Nicht jede längere Krankheit führt sofort zu einer Berufsunfähigkeit. Ein Selbstständiger kann beispielsweise drei oder vier Monate ausfallen und anschließend wieder vollständig arbeiten.
Das Problem: Während dieser Zeit fehlt trotzdem Einkommen.
Anders als Arbeitnehmer erhalten Selbstständige nicht automatisch sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch einen Arbeitgeber. Deshalb sollte neben der langfristigen Absicherung durch die BU auch die kurzfristige bzw. mittelfristige Einkommenssicherung betrachtet werden.
Hier kommt das Krankentagegeld ins Spiel.
Vereinfacht gesagt:
Krankentagegeld → längere vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung → voraussichtlich längerfristige gesundheitliche Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit
Beide Verträge sollten aufeinander abgestimmt werden.
Besonders wichtig sind die Regelungen für den Übergang zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit, damit möglichst keine finanzielle Lücke entsteht.
AU-Klausel als zusätzliche Absicherung
Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel – häufig kurz AU-Klausel genannt – kann bei einer längeren Krankschreibung zusätzliche Sicherheit bieten.
Je nach Tarif kann der Versicherer bei einer ausreichend langen ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit bereits eine vereinbarte Leistung zahlen, ohne dass zunächst der vollständige Nachweis einer Berufsunfähigkeit erbracht werden muss.
Die konkreten Voraussetzungen und die maximale Leistungsdauer unterscheiden sich allerdings zwischen den Tarifen.
Eine AU-Klausel ersetzt deshalb weder das Krankentagegeld noch eine gute BU-Definition. Sie kann aber einen zusätzlichen Baustein für einen möglichst nahtlosen Einkommensschutz darstellen.
Was passiert mit den laufenden Kosten des Unternehmens?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt in erster Linie Sie persönlich. Damit ist aber noch nicht automatisch Ihr Unternehmen abgesichert. Je nach Betriebsstruktur laufen während eines längeren Ausfalls etwa weiter:
- Gehälter,
- Mieten oder Pachten,
- Leasingraten,
- Finanzierungskosten,
- Versicherungsbeiträge,
- Kosten für Buchhaltung und Verwaltung,
- Software- und Lizenzkosten sowie
- zusätzliche Kosten für eine Vertretung.
Bei Solo-Selbstständigen mit geringen Fixkosten spielt dieser Punkt möglicherweise kaum eine Rolle. Bei einem Betrieb mit Mitarbeitern, Räumen, Maschinen oder hohen Finanzierungsverpflichtungen kann er dagegen entscheidend sein.
Deshalb sollte bei der Absicherung eines Unternehmers immer zwischen zwei Fragen unterschieden werden:
Wie sichere ich mein persönliches Einkommen?
und
Wie sichere ich mein Unternehmen gegen meinen längeren Ausfall?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung beantwortet in erster Linie die erste Frage.
Für Selbstständige zählt das Kleingedruckte besonders
Für Selbstständige und Freiberufler ist die eigene Arbeitskraft häufig die Grundlage des gesamten wirtschaftlichen Erfolgs. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb ein zentraler Baustein der persönlichen Absicherung. Gleichzeitig stellen Selbstständige besondere Anforderungen an einen BU-Vertrag.
Vor allem die Umorganisationsklausel kann im Leistungsfall entscheidend werden. Je klarer geregelt ist, wann eine Umorganisation verlangt werden darf – und je umfassender ein Versicherer bei kleinen Unternehmen darauf verzichtet –, desto besser lässt sich das Leistungsrisiko einschätzen.
Dazu kommen eine ausreichende Rentenhöhe, eine lange Laufzeit, flexible Erhöhungsmöglichkeiten und die Abstimmung mit Krankentagegeld und betrieblichen Absicherungen. Der passende Vertrag ist deshalb nicht zwangsläufig der billigste Tarif.
Gut ist die Berufsunfähigkeitsversicherung, die zu Ihrer tatsächlichen Arbeit und Ihrem Unternehmen passt – heute und in Zukunft.
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